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Schüller Art & Design
Lars Schüller
Hünersdorfstrasse 13
D-99867 Gotha
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e-Mail: info@schuellerdesign.com
Website: www.schuellerdesign.com
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Schüller Art & Design
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Urheberrecht
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1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über künstlerische Leistungen zwischen dem Auftraggeber und SCHÜLLER ART & DESIGN . Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber den AVG entgegenstehende oder von ihnen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, auch wenn SCHÜLLER ART & DESIGN der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.1. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen SCHÜLLER ART & DESIGN ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder SCHÜLLER ART & DESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von SCHÜLLER ART & DESIGN . Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von SCHÜLLER ART & DESIGN . Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
2.2. SCHÜLLER ART & DESIGN räumt dem Auftraggeber das für den jeweiligen Zweck erforderliche Nutzungsrecht, nicht jedoch das Eigentum ein. Das Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenzt sein. Es gilt nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Ohne schriftliche Vereinbarung mit SCHÜLLER ART & DESIGN , darf das Nutzungsrecht Dritten nicht überlassen werden.
2.3. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet und berechtigt SCHÜLLER ART & DESIGN , eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD - Tarifvertrag für Desgin - Leistungen üblichen Vergütung, neben der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4. Alle Entwürfe, freie künstlerische Arbeiten und Wandbilder unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten auch in einem solchen Fall insbesondere die §§ 31 ff. UrhG und die §§ 97 ff. UrhG.
2.5. Die Entwürfe, freie künstlerische Arbeiten und Wandbilder dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von SCHÜLLER ART & DESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Ausschnitten - ist ohne Genehmigung von SCHÜLLER ART & DESIGN unzulässig. Ein Verstoß berechtigt SCHÜLLER ART & DESIGN eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD - Tarifvertrag für Desgin - Leistungen üblichen Vergütung, neben der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.6. Eine Vervielfältigung der Werke und ein öffentliches Ausstellen der Werke ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung von SCHÜLLER ART & DESIGN möglich. Auf Vervielfältigungen der Werke und bei öffentlichen Ausstellungen von den Werken ist SCHÜLLER ART & DESIGN als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen Ziffer 2.6. Satz 1 und 2 berechtigt SCHÜLLER ART & DESIGN , eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD - Tarifvertrag für Desgin - Leistungen üblichen Vergütung, neben der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.7. Vorschläge des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8. Die Originale sind SCHÜLLER ART & DESIGN nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
2.9. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von SCHÜLLER ART & DESIGN . Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
3. Werkleistungen
3.1. Wandbilder
3.1.1. Bei einem Termin, am Ort des zu erstellenden Wandbildes, nimmt SCHÜLLER ART & DESIGN den Kundenwunsch auf und begutachtet die zu gestaltende Wandfläche und ihren Wirkungsbereich. Der Auftraggeber versichert SCHÜLLER ART & DESIGN , über die zu gestaltende Wandfläche verfügen zu dürfen. Sollte er, entgegen dieser Versicherung nicht zur Verfügung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SCHÜLLER ART & DESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3.1.2. Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt SCHÜLLER ART & DESIGN Entwürfe für die Gestaltung der Wand. Der geleistet Arbeitsaufwand für die Entwürfe ist zu vergüten. An den Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, sie verbleiben im Eigentum von SCHÜLLER ART & DESIGN . An für die Gestaltung der Wandfläche ungenutzten Entwürfen erwirbt der Auftraggeber keine Nutzungsrechte.
3.1.3. Die zu gestaltenden Flächen und ein angemessener Arbeitsraum sind zugänglich zu machen. Kosten für eine anfallende Freiräumung trägt der Auftraggeber.
3.1.4. Es ist seitens des Auftraggebers zu versichern, dass die zu gestaltende Fläche frei von schadhaften Beschichtungen ist. Sollte diese, entgegen dieser Versicherung schadhaft sein, stellt der Auftraggeber SCHÜLLER ART & DESIGN von allen Ersatzansprüchen frei.
3.1.5. Zur der Gestaltung der Wandfläche werden die handelsüblichen Materialien für eine künstlerisch professionelle Arbeitsweise verwendet.
3.1.6. Soweit der Ort des Werkes während der Gestaltung besonderer Vorkehrungen und/oder Verhaltensweisen bedarf, insbesondere um die Sicherheit der Mitarbeiter von SCHÜLLER ART & DESIGN und seiner Erfüllungsgehilfen bei der Herstellung des Werkes zu gewährleisten, hat der Auftraggeber SCHÜLLER ART & DESIGN auf diese Sicherheitslage hinzuweisen und in erforderlichem Umfang einzuweisen. Soweit für die Herstellung der Sicherheit Materialien, Schutzmittel oder Sicherheitspersonal erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten bereits zustellen.
3.1.7. Der Auftraggeber stellt SCHÜLLER ART & DESIGN von allen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen oder -einweisungen durch den Auftraggeber entstehen.
3.1.8. Ist für die Gestaltung einer großen Fassade ein Gerüst erforderlich, so hat der Auftraggebers dafür sorge zutragen, dass ein Fachbetrieb diese aufgestellt. Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Gerüst. Die Richtlinien bzgl. Des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind, bei Aufbau und Nutzung des Gerüsts, von allen Vertragsparteien zwingend zu beachten.
3.1.9. Freie künstlerische Arbeiten Freie Werke fertig SCHÜLLER ART & DESIGN in verschiedenen Techniken an. Die Arbeiten können überwiegend käuflich erworben werden. Im Falle einer Ausstellung der freien Arbeiten, werden besondere Leih- und Provisionsvertäge zwischen dem Auftraggeber und SCHÜLLER ART & DESIGN abgeschlossen.
3.2. Außenarbeiten
3.2.1. Soweit das Werk im Außenbereich geschaffen werden soll, bedarf die Verarbeitung der Farben einer trockenen, warmen Umgebung. Idealerweise erfolgen die Arbeiten im Frühjahr oder Sommer. Bei äußeren Bedingungen (Regen, Frost etc.), auf die SCHÜLLER ART & DESIGN keinen Einfluss hat, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Abgabetermin bis die Bedingungen für die Herstellung des Werkes vorliegen. Ansprüche ergeben sich dadurch für den Auftraggeber nicht.
4. Vergütung
4.1. Entwürfe, freie künstlerische Arbeiten und Wandbilder bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD Tarifvertrages für Design- Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2. Sofern der Auftraggeber aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetztes abgabenpflichtig ist, trägt er die SCHÜLLER ART & DESIGN sozialversicherungsabgabe im vollen Umfang.
4.3. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
4.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die SCHÜLLER ART & DESIGN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Grundsätzlich wird bei Neukunden und neuen Projekten mit einer Anzahlung von mindestens. 50% der Gesamtprojektkosten gerechnet. Erst nach Zahlungseingang beginnt SCHÜLLER ART & DESIGN mit dem beauftragten Projekt. Ab diesem Tag zählt auch erst die prognostizierte Projektdauer. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig .Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
5.2. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann SCHÜLLER ART & DESIGN Verzugszinsen in Höhe von 8,25% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.5. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleibt das Kunstwerk im Eigentum vonSCHÜLLER ART & DESIGN . Die Nutzungsrechte am Werk, werden erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber übertragen.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.2. Unvorhersehbarer Mehraufwand oder Leistungen, welche die definierten Leistungen überschreiten, bedürfen der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung
6.3. Reisekosten und Spesen für Besprechungen im Radius von 25 km um den Sitz von SCHÜLLER ART & DESIGN bleiben ohne Berechnung. Jeder darüber hinausgehende Kilometer auch für Fahraufwand, der mit dem Auftrag in Zusammenhang steht, wird mit € 0,35 in Rechnung gestellt
6.4. SCHÜLLER ART & DESIGN ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SCHÜLLER ART & DESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.5. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Unternehmens SCHÜLLER ART & DESIGN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, SCHÜLLER ART & DESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben
7. Haftung
7.1.1. SCHÜLLERE ART & haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet SCHÜLLER ART & DESIGN auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
7.1.2. Zustimmung zur Verwendung der zugesandten Materialien Mit Zusendung der Materialien stimmen Sie – soweit von Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist – der Veröffentlichung, Umgestaltung, Vervielfältigung, Auswertung und jeder sonstigen Art der Nutzung, auch in anderen Medien zu.
7.2. Haftung für Rechte Dritter an übersandten Materialien
7.2.1. Schadenersatz bei Rechtsverletzungen Dritter Soweit von Dritten Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten aufgrund der Veröffentlichung, Umgestaltung, Vervielfältigung, Auswertung oder einer sonstigen Art der Nutzung der durch Sie übersandten Materialien berechtigt geltend gemacht werden, verpflichten Sie sich alle daraus resultierenden Schadenersatzansprüche zu tragen.
7.2.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SCHÜLLER ART & DESIGN gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, SCHÜLLER ART & DESIGN trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. SCHÜLLER ART & DESIGN tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.2.3. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
7.2.4. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von SCHÜLLER ART & DESIGN .
7.2.5. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht in Grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so ist die Haftung gegenüber Unternehmern durch SCHÜLLER ART & DESIGN auf solch typische Schäden begrenzt, die für den SCHÜLLER ART & DESIGN bei Vertragsschluss in vernünftiger Weise voraussehbar waren.
7.2.6. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der SCHÜLLER ART & DESIGN gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, SCHÜLLER ART & DESIGN trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. SCHÜLLER ART & DESIGN tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.3. Haftungsausschluss Printmedien
7.3.1. SCHÜLLER ART & DESIGN haftet nicht, wenn sich Printmedien in der Qualität und Farbgebung von den Arbeitsergebnissen unterscheiden, die vom Kunden frei gegeben wurden. SCHÜLLER ART & DESIGN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Papierqualität und die Kalibrierung der Druckmaschinen der jeweiligen Druckerei zu abweichenden Ergebnissen führen können. In der Verantwortung des Kunden liegt es, sich im Rahmen eines Andrucks sogenannte Blaupausen aushändigen zu lassen, um die Vollständigkeit der Inhalte zu prüfen und darüber hinaus empfiehlt SCHÜLLER ART & DESIGN , auch einen farbigen Probeausdruck (Proof) aushändigen zu lassen, nach dessen Prüfung der Druck frei gegeben wird.
7.3.2. SCHÜLLER ART & DESIGN haftet nicht, wenn nach 2 Korrekturstufen frei gegebene Arbeiten unvollständige Angaben oder fehlerhafte Informationen enthalten und der Kunde dies erst nach dem Druck bemerkt.
7.3.3. Mit Zusendung der Materialien versichern Sie und haften dafür, dass Sie ausschließlich Berechtigter (z.B. Urheber) der zugesandten Materialien sind. Sie versichern zudem das diese frei von Rechten Dritter sind und Sie uneingeschränkt über diese verfügen zu können.
8. Gewährleistung, Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach den folgenden Maßgaben.
8.2. Die Haltbarkeit und Beständigkeit des Werkes bedarf einer weißen oder hellgrauen ebenen Wandfläche, deren Farbverträglichkeit der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ggf. durch einen Fachmann zu prüfen hat. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Mehrfachbeschichtung einer Fläche bei neuer Beschichtung zu Schäden führen kann, da einer verdeckt liegende Fläche mit der neuen Beschichtung reagiert. Soweit die zu bemalende Fläche diese Anforderungen nicht erfüllt, ist eine Gewährleistung hinsichtlich abperlender, abblätternder Farbe oder anderweitiger Veränderungen des Werkes aufgrund des unzureichenden Untergrundes ausgeschlossen.
8.3. SCHÜLLER ART & DESIGN wird den Auftraggeber bei Erkennbarkeit derartiger Unzulänglichkeiten auf diesen Umstand hinweisen. Er übernimmt diesbezüglich jedoch keine Garantie für die Mängelfreiheit des Werkes.
8.4. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind Unternehmen/Kaufleuten als Auftraggebern innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SCHÜLLER ART & DESIGN geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Verdeckte Mängel sind unverzüglich bei ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.5. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
8.6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SCHÜLLER ART & DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.7. Wird SCHÜLLER ART & DESIGN an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert, ohne das ihn ein Verschulden trifft, so werden die Termine in Absprache mit dem Auftraggeber um eine angemessene Zeit verschoben.
8.8. Wird die Erfüllung der Verpflichtung, ohne Verschulden von SCHÜLLER ART & DESIGN unzumutbar oder unmöglich, kann die Arbeit durch SCHÜLLER ART & DESIGN für beendet erklärt werden. Bereits geleistet Aufwendungen sind zu vergüten.
9. Vertragsauflösung
9.1. Eine Vertragsaufhebung oder Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
9.2. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält SCHÜLLER ART & DESIGN die vereinbarte Vergütung, muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort an dem das Werk auftragsgemäß fertiggestellt wird. Etwaige Transportkosten trägt der Auftraggeber.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.11.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.Die im Folgenden aufgeführten AVG sollen Klarheit, über die mit dem Vertragsschluss verbundenen Rechte und Pflichten des Auftraggebers und SCHÜLLER ART & DESIGN schaffen. Sie sollen dem reibungslosen und fairen Austausch der Leistungen beider Vertragsparteien dienen.